_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

Protokolle Gemeinderat

Bekanntmachungen

Protokolle Gemeinderat

Gemeinderatssitzung 16.03.2023 - Protokoll

Niederschrift - ÖFFENTLICHER TEIL - über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Briedel
Sitzungstermin: Donnerstag, 16.03.2023
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 20:30 Uhr
Ort, Raum: Bürgerhaus "Anker Saal", Briedel, Moselstraße 25 u. 26, 56867 Briedel

Anwesenheit
Vorsitz:
Ortsbürgermeister Thomas Steinbach
Beigeordnete:
Edgar Goldschmidt
Birgit Goeres
Mitglieder:
Peter Barzen
Andreas Feit
Markus Hensler
Konrad Kaefer
Bartho Kroth
Erich Menten
Michael Schug
Alfred Walter
Gäste/Zuhörer auf Einladung:
Revierförster Dr. Markus Rink
Weitere Teilnehmer:
Laura Eigelshoven Schriftführerin
Bürgermeister Jürgen Hoffmann Verwaltung
Dr. Markus Rink
Martin Steinmetz

Abwesenheit
Mitglieder:
Michaela Blum-Goeres -entschuldigt-
Christine Schmitz -entschuldigt-

Tagesordnung: - ÖFFENTLICHER TEIL -
1. Eröffnung der Sitzung
2. Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024 Vorlage: VO/0196/2023
3. Sachstand Gemeindewald; Angebot Fa. Woodify
4. Sachstand "Marina Weingarten" Öffentlicher Teil der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Briedel am
5. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohnungen im St.-Martin-Weg; Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung Vorlage: VO/0187/2023
6. Mitteilungen und Anfragen

Protokoll: - ÖFFENTLICHER TEIL -
Punkt 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Steinbach, begrüßt die Anwesenden Ratsmitglieder und stellt anschließend die Beschlussfähigkeit fest. Zu der heutigen Gemeinderatssitzung war formund fristgerecht eingeladen worden.

Punkt 2 Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:
1) Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024 wird zugestimmt.
2) Für die Jahre 2023 und 2024 werden jeweils festgesetzt:
a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf je 2.315 Festmeter,
b) die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarbeiten auf je 113.630,00 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 3 Sachstand Gemeindewald; Angebot Fa. Woodify
Herr Revierförster Rink ist im Rahmen der Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024 zur heutigen Sitzung anwesend.
Zudem erläutert er den aktuellen Sachstand im Projekt „Woodify“. Der Vertragsabschluss soll im Juni stattfinden. Die Verträge werden derzeit durch die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) geprüft.

Punkt 4 Sachstand "Marina Weingarten"
Zu der heutigen Sitzung ist Herrn John van der Voort anwesend. Ihm wird einstimmig das Rederecht erteilt. Herrn van der Voort erläutert den Ratsmitgliedern den aktuellen Sachstand der Planung im Projekt „Marina Weingarten“.

Punkt 5 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohnungen im St.-Martin-Weg;
Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Wohngebäudes mit drei Wohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Briedel, Flur 16, Flurstück 111 (St.-Martin-Weg).
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Reiler Kreuz - Erweiterung“ der Gemeinde Briedel und widerspricht evtl. nachfolgender Festsetzung:
Überbaubare Grundstücksfläche:
Die Bebauung ist nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Dies gilt nicht für Garagen und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO und Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Grundsätzlich haben bauliche Anlagen einen Abstand von mindestens 3,00 m gegenüber Grundstücksgrenzen einzuhalten, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder Pflicht zur Grenzbebauung bestehet (§ 8 LBauO).
Ob und inwiefern beim vorliegenden Bauvorhaben die Abstandsflächen eingehalten werden und hiervon ggfs. eine Abweichung erforderlich ist, wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Hierbei wäre die Ortsgemeinde, als Trägerin der Planungshoheit im Gemeindegebiet, zu hören bzw. zu beteiligen (§ 88 Abs. 7 LBauO).
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass vor der Beratung und Beschlussfassung ggfls. zu prüfen ist, ob Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO vorliegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Briedel beschließt nach eingehender Beratung, das für das Bauvorhaben erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
Für den Fall, dass eine Abweichung von den Vorschriften der LBauO hinsichtlich der Unterschreitung des Grenzabstandes erforderlich ist, beschließt der Gemeinderat die hierfür erforderliche Zustimmung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 6 Mitteilungen und Anfragen
Der Vorsitzenden informiert den Gemeinderat über die laufenden Angelegenheiten der Ortsgemeinde und geht hierbei auf nachfolgende Punkte ein:
- „Uhu Steig“
- Briedeler Bach

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

Moselsteigseitensprung BriedelerSchweiz

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________