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Protokolle Gemeinderat

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Gemeinderatssitzung 18.07.2022 - Protokoll

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Briedel am 18.07.2022 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus „Anker Saal“ in Briedel unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Steinbach
Anwesenheit:
Name                       Anwesend
Goldschmidt, Edgar  x
Kaefer, Konrad         x
Hensler, Markus       x
Menten, Erich Josef  x
Walter, Alfred           x
Barzen, Peter          x
Schug, Michael        x
Goeres, Birgit          x
Feit, Andreas           x
Schmitz, Christine    x
Kroth, Bartho            x
Blum-Goeres, Michaela
Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Punkt 2
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Briedel für das Haushaltsjahr 2015;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 2 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Briedel am 18.07.2022.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wurde gemäß § 110 GemO am 05.07.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,
- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zu beschließen,
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt,noch nachträglich zu genehmigen und
- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten

- soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied Alfred Walter.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter,
- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2015 festzustellen und
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Punkt 3
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Briedel für das Haushaltsjahr 2016;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 3 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Briedel am 18.07.2022.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wurde gemäß § 110 GemO am 05.07.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,
- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2016 zu beschließen,
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten
- soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied Alfred Walter.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter,
- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2016 festzustellen und
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Punkt 4
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Briedel für das Haushaltsjahr
2017;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 4 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Briedel am 18.07.2022.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde gemäß § 110 GemO am 05.07.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,
- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zu beschließen,
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten
- soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben- Entlastung zu erteilen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied Alfred Walter.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter,
- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 festzustellen und
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben

- Entlastung zu erteilen.
Punkt 5
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Briedel für das Haushaltsjahr 2018;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 5 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Briedel am 18.07.2022.

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß § 110 GemO am 05.07.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,
- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 zu beschließen,
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten
- soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister
vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied Alfred Walter.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter,
- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 festzustellen und
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alfred Walter, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Punkt 6
Bauantrag auf Nutzungsänderung eines wirtschaftlich genutzten Gebäudes in ein Wohngebäude;
Einvernehmensentscheidung
Der Gemeinderat Briedel beschließt nach eingehender Beratung zu o.g. Bauantrag hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Für den Fall, dass eine Abweichung von den Vorschriften der LBauO hinsichtlich der Unterschreitung des Grenzabstandes erforderlich ist, beschließt der Gemeinderat zudem die hierfür erforderliche Zustimmung zu erteilen.
Punkt 7
Errichtung eines Carports;
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Reiler Kreuz - Erweiterung“

Der Gemeinderat Briedel beschließt nach eingehender Beratung, hinsichtlich der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Größe des Carports), das Einvernehmen zu erteilen.
Punkt 8
Verkehrsführung und Tempolimit in der Ortslage
Nach eingehender Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, nachfolgende Punkte mit Bitte um Prüfung und Genehmigung durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung durchzuführen:
- 30er Zone am Kindergarten, Moselstraße
- Änderung der Parkrichtung der Parkbuchten am Bürgerhaus
- Messung von Geschwindigkeit und Anzahl der Fahrzeuge in der Hauptstraße, Bereich Kreisstraße
Zudem soll ein Ortstermin mit Herrn Markus Grünewald vereinbart werden.
Punkt 9
Mitteilungen und Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil -
Punkt 10
Jagdpachtangelegenheit
Punkt 11
Grundstücksangelegenheiten
Punkt 12
Vertragsangelegenheiten

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